Alle gewinnen

November 17th, 2007

Urheberrecht + Internet = Streit, viele involvierte Anwälte und sehr, sehr teuer für die beteiligten Parteien. Das ist seit Jahren der Stand, und irgendwie sind es alle leid, unterstelle ich mal. Die Urheberrechtsverletzer, weil bei derlei juristischen Geplänkeln diverse Monatsgehälter draufgehen, und die Musikindustrie, weil sie immer die Bösen sind. Kinder und Jugendliche kriminalisieren und potentielle Kunden verklagen - das kann einfach keinen Spaß machen. Vor dem Hintergrund, dass sie die Strategie seit rund zehn Jahren fahren und Filesharing etc munter weiterbetrieben wird, muss das alles doppelt frustrierend sein.

Umso interessanter, dass man es zum Start des deutschen YouTube-Ablegers mal anders probiert. Die GEMA - die ja kollektiv die Rechte der Urheber/Verwerter wahrnimmt - einigt sich mit der Videoplattform:

YouTube LLC, Betreiber der beliebten Online-Video-Community YouTube, und die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) haben nach langen Verhandlungen eine entscheidende Einigung erzielt. Die Vereinbarung berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke auf der YouTube Plattform. Diese Einigung ermöglicht die Musiknutzung sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos.

„Wir begrüßen den Start von YouTube in Deutschland und freuen uns sehr über diese wichtige Einigung“, erklärt Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. „Auf dieser Grundlage können deutsche YouTube-Nutzer das Weltrepertoire der Musik auf YouTube genießen. Gleichzeitig schafft sie einen Ausgleich für Musikautoren und -verlage, die von der GEMA vertreten werden. Dies zeigt, dass bei Web 2.0 Diensten für alle beteiligten Seiten faire Vereinbarungen getroffen werden können.“

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, Daumen hoch! Till Kreutzer schreibt darüber auf irights.info und weist auch darauf hin, dass 100%ige Rechtssicherheit immer noch nicht gegeben ist:

Es gibt allerdings noch den einen oder anderen Haken: Vollständig legal ist es in vielen Fällen weiterhin nicht, Musik auf YouTube zu nutzen, obwohl die GEMA zustimmt. Denn an Musikaufnahmen besteht eine Vielzahl an Rechten. Die GEMA kann nur über die (Urheber-)Rechte der Musikverleger, Komponisten und Textdichter verfügen, also erlauben, dass Kompositionen und Texte verwendet werden.  

Trotzdem eine bemerkenswerte Neuigkeit. Das Netz ist eben nicht der natürliche Feind aller Urheber. Man muss sich nur Wege ausdenken, wie Kreative auch was davon haben, dass ihre Sachen via Netz genutzt und kopiert werden. Die Lösung “Alle gewinnen” ist sympathischer als “Alle bemühen die Gerichte” - oder?

Entry Filed under: Netzkultur, Urheberrecht

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