Die Verbauen sich mit der Lizenz gar nichts. Wenn ein Fernsehsender das Video ausstrahlen will, können sie ja jederzeit anfragen. Die ANCSA-Lizenz gilt ja nur per Default für Zweite, das Urheberrecht verbleibt bei den Autoren, die das Video verschenken, verkaufen und Lizenzen vergeben können wie sie lustig sind. Aufgegriffen wurde das Thema “Bundeswehreinsatz” dagegen sehr wohl von einigen Medien. Meiner persönlichen Meinung nach steht dem nicht-bewaffneten Geräteeinsatz (samt Bedienpersonal) das Grundgesetz auch nicht im Weg.
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