Matthias Spielkamp hat in der Märzausgabe der brand eins einen lesenswerten Artikel über die Tücken des Urheberrechts geschrieben:
IM NAMEN DES SCHÖPFERS
Das neue Urheberrecht sollte die Verfassung des digitalen Zeitalters werden. Doch es nützt vor allem den Medienkonzernen und Anwälten.
Ist aber erst im April online. Matthias hat einen Auszug in seinem Blog veröffentlicht:
„Es gibt viele Bereiche, in denen das Urheberrecht weder die Interessen der Kreativen noch jene der Allgemeinheit ausreichend zu berücksichtigen vermag“, sagt Reto Hilty. Hilty ist Direktor des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München, dem führenden deutschen Forschungsinstitut, wenn es ums Urheberrecht geht. Sein Wort findet in der Szene Gehör, auch im Bundesjustizministerium. Aber offenbar nicht genug. Denn, so Hilty, geprägt werde die Urheberrechtspolitik von Unternehmen wie EMI, Sony-BMG und den großen Hollywoodstudios, Großverlagen wie Bertelsmann/Random House und Softwaregiganten wie Microsoft. Hiltys Forderung: „Wir müssen ehrlicher diskutieren, was Sache ist. Es ist doch absurd, dass in der ganzen politischen Diskussion immer und allein vom ‚Urheber’ die Rede ist. Gemeint ist damit aber nicht der Kreative, sondern in aller Regel eben die Urheberrechtsindustrie. Die hat gewiss in vielen Fällen gute Gründe, sich für ihren eigenen Rechtschutz einzusetzen, im Filmbereich zum Beispiel werden durchaus große Summen Geld investiert, die irgendwie auch wieder amortisiert werden müssen.“ Doch der Schutz hungerleidender Schöpfer“, sagt Hilty, komme dabei zu kurz.
Erfrischend deutlich. Danke! Matthias schildert auch den Fall des Filmemachers Virgil Widrich, der gegen YouTube vorging, weil sein Kurzfilm “Fast Film” dort abrufbar war. Was ich dabei nicht verstanden habe: YouTube hat dafür gesorgt, dass der Verkauf der Fast-Film-DVD sprunghaft angestiegen ist. Warum geht er dann gegen die Videoplattform vor? Er hat doch davon profitiert, das sein Film frei verfügbar war. Ok, es gab über 51.000 Downloads, und das hat ihm keiner vergütet. Sowas wie eine Kulturflatrate haben wir leider nicht. Aber ohne YouTube hätte er die DVDs eben auch nicht so gut verkauft. Übrigens: der Film steht da immer noch. Wirklich schön. Aber was für eine miserable Qualität - jeder echte Filmfan ordert, einmal angefixt, flugs die DVD. Da liegt der Hase im Pfeffer bzw. das Geld im Internet.
Und wo ich schon dabei bin: Matthias’ Artikel über den Hackerparagraphen (brand eins 01/2007) ist mittlerweile online einsehbar. Genauso lesenswert.
DAS TROTZKOPF-PRINZIP
Die Bundesregierung will den Besitz von Programmen bestrafen, mit denen sich Schaden anrichten lässt.
Dummerweise soll das auch für Sicherheitsfachleute gelten.
Die IT-Branche kämpft in seltener Einigkeit gegen den Plan – vermutlich vergeblich.
March 6th, 2007
Für das feine, im Umfeld der Berlinale erscheinende Magazin directed habe ich einen Text über Netzfilme beigesteuert. directed gibt es nur in Auszügen online, darum hier zum Nachlesen der Artikel in seiner ganzen Pracht:

Ende des Popcorn-Kinos?
Das schwarze Strichmännchen flieht von einer Bildschirmecke in die andere, versteckt sich vor seinem Erschaffer, dem Animator. Der verfolgt es mit seinem Mauszeiger, quält es, und das Männchen wehrt sich verzweifelt. Im Verlauf des Kampfes, der auf der Oberfläche des Animationsprogramms Flash tobt, feuern Kanonen Krater in die Pixellandschaft, allerlei geht zu Bruch. Am Ende triumphiert der Animateur über die von ihm geschaffene Kreatur und löscht sie buchstäblich aus.
Ein ähnliches Drama wie in diesem gutgemachtem, knapp zweiminütigen Internetfilmchen „Animator vs. Animation“ spielt sich zwischen der klassischen Filmindustrie und der digitalen Welt ab. Wer da wem schadet, hängt allerdings davon ab, wen man fragt. Gegen das Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Filmen in Peer-to-Peer-Börsen fährt die Industrie schwere Geschütze auf: Auf Druck großer Medienkonzerne wird das Urheberrecht weltweit massiv verschärft, PR-Kampagnen drohen Raubkopierern mit martialischen Strafen und technische Sperren wie Digital Rights Management (DRM) funktionieren wie virtueller Stacheldraht und erschweren das Kopieren. Zum Entsetzen der Studiobosse fruchten aber all diese Maßnahmen wenig.
Mehr noch, eine Generation von Filmemachern und Konsumenten tritt an, die das Internet nicht etwa scheut wie die katholische Kirche Verhütungsmittel. Stattdessen begrüßt der Nachwuchs es als aufregendste Erfindung seit Einführung des Privatfernsehens und experimentiert mit den neuen Vertriebs- und Vergütungssystemen. Alan Becker etwa, der Macher von „Animator vs. Animation“, stellt sein Werk online frei zur Verfügung. Für ihn stellt das Netz der Netze keine Bedrohung dar, sondern ist gewissermaßen ein riesiger Kinosaal, der seinem Publikum rund um die Uhr offen steht. Der 17-Jährige ist mittlerweile eine Netzberühmtheit: Über 22 Millionen Mal (!) wurde sein Film heruntergeladen, und die Anzahl seiner Google-Hits dürfte die Mädchen an seiner Highschool in Ohio enorm beeindrucken.
Auch auf wirtschaftlicher Ebene sprengt Beckers Erstling das traditionelle Denkschema der Filmbosse. Obwohl er die von ihm geschaffen Bits und Bytes verschenkt, hat er bisher einen ordentlichen vierstelligen Betrag eingenommen. Seine Animation ist via revver.com abrufbar, ein Videohoster ähnlich wie YouTube, mit dem entscheidenden Unterschied, dass revver.com Werbeeiblendungen hinter die Clips schneidet. Werden diese angeklickt, zahlt der Anzeigenkunde an die in Los Angeles ansässige Firma. Dieses teilt die Einnahmen dann hälftig mit den Filmemachern.
Über 35.000 Dollar hat das Nonsens-Duo Eepy Bird mit ihrem zum Klassiker gewordenen „Diätcola und Mentos Experiment“ auf diese Weise eingestrichen. Die beiden „Wissenschaftler“ haben 500 der Kaubonbons in den Brauseflaschen platziert und die aufschießenden Fontänen choreographisch geschickt arrangiert und abgefilmt. Bläulich-verwaschene Bilder, ziemlich pixelig, waren das Ergebnis. Das US-Magazin People zeichnete den Dreiminüter als eines der herausragendsten Internetvideos des Jahres 2006 aus, mehrere Millionen Zuschauer wurden bisher gezählt. Angesichts dieser Erfolge kündigt Revver-Gründer Steven Starr maßlos optimistisch das „goldene Zeitalter des Internet-Sponsorings“ an. Und die Kreativen will er daran teilhaben lassen.
Die Urheberrechtspolitik von Revver erlaubt vieles von dem, wofür die Filmindustrie routinemäßig Klagewellen lostritt: So ist beispielsweise das freie Kopieren und Weiterverbreiten ausdrücklich erlaubt. Alle Videos stehen unter einer Creative-Commons-Lizenz, das ist eine Art Urheberrecht für das Internet-Zeitalter, das Urhebern wie Usern eine flexiblere Handhabung ihrer Rechte ermöglicht.
Auch die in Amsterdam entstandene kunstvoll-rätselhafte Animation „Elephants Dream“ benutzt diese freie Lizenz. Anders als bei den beiden Revver-Filmen waren nicht talentierte Amateure am Werk, sondern Teilzeit-Profis. Außerdem hat das Team um den Produzenten und Open-Source-Programmierer Ton Roosendaal eine interessante Pionierleistung vollbracht: Der 120.000 Euro teure Zehnminüter wurde zu einem Viertel über DVD-Vorverkäufe finanziert. Ein halbes Jahr, bevor mit den Arbeiten zu dem Kurzfilm überhaupt begonnen wurde, waren genug Menschen dem Aufruf auf der projekteigenen Homepage gefolgt und hatten die Scheibe geordert. Auch dieses Werk fand mehr Zuschauer, als manches Multiplex Besucher anzieht.
Ob auf diese Weise auch abendfüllende Spielfilme entstehen können, versucht derzeit der britische Autor, Produzent und Regisseur Matt Hanson zu beweisen: Er will der erste sein, der einen Big-Budget-Spielfilm allein über Online-Netzwerke realisiert: Für rund 37 Euro können Interessierte Anteile an dem Projekt erstehen, das „A Swarm of Angels“ heißt. Damit erwirbt man gleichzeitig eine Art Mitgliedschaft, die dazu berechtigt, sich einzubringen und beispielsweise am Script mitzuschreiben. 50.000 Unterstützer sind nötig, um mit dem Drehen beginnen zu können. Eines von Matt Hansons Büchern trägt übrigens den Titel „The End of Zelluloid“. Vermutlich wird das analoge Filmmaterial den Weg gehen, den die Schallplatte gehen musste, als die CD den Markt eroberte - es wird Objekt der Begierde für Liebhaber und Enthusiasten.
Man kann die beschriebenen Projekte und Modelle als Boten einer neuen Bewegtbild-Ära verstehen, die Ästhetik, Urheberrechte und Vertriebs- und Erlösystem an die digitalen Gegebenheiten anpassen. Die am Zelluloid hängende und nach Popcorn riechende Kinokultur, die man im rotsamtenen Klappsessel genoß, wird eine andere werden. Ist das ein Verlust? Vielleicht. Jede Zeit hat ihre Medien, vor allem aber spalten Medien Generationen.
Alan Becker hat die Fortsetzung von „Animator vs. Animation“ übrigens an ein Unternehmen der Viacom-Gruppe verkauft, die es exklusiv für vier Monate auf ihrer Webseite zeigen dürfen. Danach wird der Clip frei im Netz kursieren.
March 6th, 2007